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Datenerfassung

Gesetzlich erforderliche Aktualisierung von Kundendaten

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Die card complete Service Bank AG als Herausgeber der Diners Club Kreditkarten ist ein österreichisches Bankinstitut und unterliegt damit den einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) und des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG). Die Verpflichtung, die Aktualität von Informationen und Dokumenten in regelmäßigen Abständen sicherzustellen, ist in den §§10 ff. des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes enthalten.

Dieser Prozess der Datenerfassung wird als Know your customer, kurz KYC (Deutsch: kenne deinen Kunden) bezeichnet. Mit dem KYC-Prinzip muss in regelmäßigen Abständen geprüft werden, wer der Kunde ist, wie das Geschäftsmodell aussieht und woher die Finanzströme stammen.

Privatkunden

Aktuell befinden wir uns gerade in diesem Prozess und bitten unsere Kunden um Unterstützung. Unsere Mitglieder erhalten über die nächsten Wochen ein gesondertes persönliches E-Mail mit einem persönlich zugewiesenen Verifizierungscode, in dem sie aufgefordert werden, auf der Registrierungsseite www.dinersclub.de/kyc diesen Code einzugeben und nach weiteren Sicherheitsabfragen den vorgegebenen Schritten zu folgen.

Das Erfassen der erforderlichen Daten und das Hochladen der benötigten Dokumente, bitten wir erst direkt auf der Registrierungsseite vorzunehmen, da sonst die Datenerhebung nicht abgeschlossen werden kann.

Bitte öffnen Sie die Registrierungsseite www.dinersclub.de/kyc in einem der folgenden Browser: Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge. (Microsoft Internet Explorer wird nicht unterstützt).

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Firmenkunden

Deshalb werden wir von Firmenkunden folgende Unterlagen, sowie unten verlinktes Datenerhebungsblatt von Ihnen mit einem gesonderten, persönlichen Schreiben anfordern und prüfen. Vorab sind keine Unterlagen zu übermitteln!

  • Reisepass sämtlicher beteiligter natürlichen Personen sowie der wirtschaftlichen Eigentümer
  • Letztverfügbaren Jahresabschlussdokumente (z. B. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)
  • aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Wochen)
  • Organigramm/Eigentümerstruktur
  • aktuelles Unterschriftenverzeichnis (falls handlungsbefugte Organe nicht aus dem Firmenbuch ersichtlich)
  • aktueller Firmen- oder Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste bzw. Aktienbuch/Aktienregister (wenn nicht börsennotierte Gesellschaft) aller Firmen, die an dem Unternehmen beteiligt sind
  • bei Privatstiftungen bzw. Privatstiftungen in der Beteiligungskette eine Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde und § 5 Privatstiftungsgesetz-Bestätigung.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Firmenkundendienst unter +49 69 900 150-22 oder per Mail unter kyc-firmenkunden(at)dinersclub.de gerne zur Verfügung.

Vertragspartner

Deshalb werden wir von Vertragspartnern folgende Unterlagen, sowie unten verlinktes Datenerhebungsblatt von Ihnen mit einem gesonderten, persönlichen Schreiben anfordern und prüfen. Vorab sind keine Unterlagen zu übermitteln!

  • Reisepass sämtlicher beteiligter natürlichen Personen sowie der wirtschaftlichen Eigentümer
  • aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als 6 Wochen)
  • Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmen)
  • Gewerbenachweis (andere)
  • Organigramm/Eigentümerstruktur
  • aktuelles Unterschriftenverzeichnis (falls handlungsbefugte Organe nicht aus dem Firmenbuch ersichtlich)
  • Aktuelle Unterlagen zu jeder Gesellschaft aus der Gesellschafterkette bis zu den natürlichen Personen
  • bei Privatstiftungen bzw. Privatstiftungen in der Beteiligungskette eine Stiftungsurkunde, Stiftungszusatzurkunde und § 5
  • Privatstiftungsgesetz-Bestätigung Auflistung aller Filialen (Firmen-/Unternehmensname, vollständige Adresse)

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Vertragspartnerabteilung unter +49 69 69 900 150-18 oder per Mail unter partner-kyc(at)dinersclub.de gerne zur Verfügung.

Diners Club Datenschutz

Selbstverständlich unterliegen alle Informationen und Dokumente, die Sie uns zukommen lassen, wie alle Ihre persönlichen Daten, dem österreichischen Bankgeheimnis. Diese werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen ausschließlich für interne Zwecke verwendet.

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