Unternehmensdaten

Firmenwortlaut
DC Bank AG

Stammkapital
EUR 5 Mio.

Beteiligungsverhältnis
100 % card complete Service Bank AG

Firmenbuchnummer: FN 57273a
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID Nr.: ATU 15349601
IBAN: AT611100000404118200
BIC: BKAUATWW

Firmenziffern Geschäftsjahr 2019
Kreditkartenumsatz: kum. EUR 1,303 Mrd.
Kartenanzahl: rd. 163.000
Diners Club Akzeptanzstellen Österreich: 104.000
Mitarbeiter: 62

Offenlegung gemäß Teil 8 CRR
Gemäß Artikel 6 Abs 2 CRR in Verbindung mit Teil 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ("Capital Requirements Regulation - CRR") hat ein Institut, das ein Tochterunternehmen ist, die Anforderungen der Offenlegung des Teils 8 CRR nicht auf Einzelbasis zu erfüllen. Im Falle der DC Bank AG kommt das übergeordnete Institut, die UniCredit Bank Austria AG, den Offenlegungsverpflichtungen auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage nach.

Offenlegung gemäß § 65a Bankwesengesetz (BWG)
Gemäß § 65a BWG hat die DC Bank AG auf ihrer Internet-Seite zu erörtern, auf welche Art und Weise sie die Bestimmungen der §§ 5 Abs 1 Z 6 bis 9a, 28a Abs 5 Z 1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs 1 Z 18 und 19 und der Anlage zu § 39b einhält.

1. Information über die Einhaltung der § 5 Abs. 1 Z 6 bis 9a BWG und
§ 28a Abs. 5 Z 1 bis 5 BWG (Fit & Proper)

Die Einhaltung der Bestimmungen gemäß §§ 5 Abs.1 Z 6 bis 9 und 28a Abs. 5 Z1 bis 5 ist Bestandteil der internen Fit & Proper Policy der DC Bank AG. Eine Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen erfolgt gemäß dieser „Fit & Proper Policy“. Vor jeder Bestellung oder Wiederbestellung eines Mitglieds des Vorstands oder Aufsichtsrats oder eines Inhabers von Schlüsselfunktionen, wird dessen fachliche Eignung sowie persönliche Zuverlässigkeit anhand der gesetzlichen Vorgaben geprüft und dokumentiert. Zur Beurteilung der Eignung werden die von dem zu bestellenden Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats oder Inhaber von Schlüsselfunktionen vorzulegenden Informationen und Unterlagen, wie beispielsweise Lebenslauf, Strafregisterauszug, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu potentiellen Interessenskonflikten, herangezogen. Eine positive Gesamtbeurteilung („fit & proper“) wird vorgenommen, wenn die fachliche Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit den festgelegten Kriterien und gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Finanzmarktaufsicht wird die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats unter Beifügung der Beurteilungsunterlagen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen angezeigt. Durch regelmäßige Schulungs- bzw. Fortbildungsmaßnahmen wird die laufende Eignung sichergestellt.

2. Information über die Einhaltung des § 29 BWG (Nominierungsausschuss)
Die Einrichtung eines Nominierungsausschusses gem. § 29 BWG ist nicht erforderlich, da die Bilanzsumme der DC Bank AG eine Milliarde Euro nicht übersteigt.

3. Information über die Einhaltung der §§ 39b und c BWG sowie Anlage
zu § 39b BWG (Vergütungspolitik)

Die Einhaltung der Bestimmungen gemäß §§ 39b samt Anlagen und 39c BWG wird durch die jährlich aktualisierte Vergütungsrichtlinie der DC Bank AG sichergestellt. Die Einrichtung eines Vergütungsausschuss gemäß § 39 c BWG ist bei der DC Bank AG nicht erforderlich, da die Bilanzsumme unter dem Wert von EUR 1 Mrd. liegt. Der Aufsichtsrat genehmigt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik, überprüft sie regelmäßig und ist für die Überwachung ihrer Umsetzung verantwortlich.

4. Informationen zum § 64 Abs. 1 Z 18 und 19 BWG
Die AngabenDie in den § 64 Abs.1 Z19 aufgelisteten Finanzinformationen sind aus dem Jahresbericht der DC Bank ersichtlich, deren Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

Verhaltenscodex der DC Bank AG